Reisebedingungen

 

Reiseveranstalter ist FRANCE FASCINATION, Inhaberin Mélanie Dirkmann, zugelassen zum 1.10.2011 beim Gewerbeamt Euskirchen nach §14 GewO. Firmensitz des Veranstalters ist die Johannesstr. 31 in 53881 Euskirchen. Für Reiseverträge mit FRANCE FASCINATION gelten die nachfolgenden Reisebedingungen:

 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Leistungsträger (z.B. Hotels) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Ort- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

1.4 Die Reiseanmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (Email) erfolgen. Der Reiseveranstalter bestätigt den Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich in schriftlicher Form (Email oder Post).

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.

 

2. BEZAHLUNG UND REISEUNTERLAGEN

2.1 Rundreisen, Gruppenreisen, Themenreisen

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines sind 20% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu begleichen. Erfolgt die Reisebuchung kurzfristig (ab 4 Wochen vor Reisebeginn) so ist der vollständige Reisepreis sofort fällig.

 

2.2 Ferienhäuser

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines sind 30% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu begleichen. Erfolgt die Reisebuchung kurzfristig (ab 4 Wochen vor Reisebeginn) so ist der vollständige Reisepreis sofort fällig.

 

2.3 Kreuzfahrten

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines sind 30% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist 3 Monate vor Reisebeginn zu begleichen. Erfolgt die Reisebuchung kurzfristig (ab 3 Monate vor Reisebeginn) so ist der vollständige Reisepreis sofort fällig.

 

2.4 Die erforderlichen Reiseunterlagen werden nach Erhalt der Restzahlung spätestens 14 Tage vor Reisebeginn dem Reisenden zugeschickt. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 6 zu belasten.

 

3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

3.1. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung sowie der Reisebestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in Reiseanmeldung und -bestätigung aufgenommen werden.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

3.2. PREISERHÖHUNG

Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages sind nur zulässig, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin sind unwirksam.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann statt dessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

 

4. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

4.1. Der Reiseveranstalter wird Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, soweit sie ihm bekannt und zugänglich sind, an den Reisenden weiterleiten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Im Übrigen gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

4.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

4.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

5. RÜCKTRITT DES REISENDEN

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Rundreisen, Gruppenreisen, Themenreisen

- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens Euro 75,-

- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

- vom 14. bis bis letzten Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises

- und am Tag des Reiseantritts 95% des Reisepreises

b) Ferienhäuser

- bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, mindestens Euro 75,-

- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises

- vom 14. Tag 100% des Reisepreises 

b) Kreuzfahrten

- bis 3 Monate vor Reiseantritt 30% des Reisepreises

- 3 Monate bis Reiseantritt 100% des Reisepreises

Andere Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen aufgezeigten Grundsätzen behandelt. In diesen Fällen können besondere Reisebedingungen zugrunde gelegt werden, die vor Vertragsabschluss gesondert bekannt zu machen sind. Dabei ist auch auf Hinweise in den Reisebeschreibungen sowie in der Reiseanmeldung zu achten.

Für den Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag oder Umbuchungen, sofern diese möglich sind, wird eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- berechnet.

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

 

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

7. KÜNDIGUNG INFOLGE HÖHERER GEWALT

Wird die Reise nach Vertragsabschluss durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Havarien, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Macht kein Vertragspartner von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

 

8. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

8.1. MÄNGELANZEIGE

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

8.2. FRISTSETZUNG VOR KÜNDIGUNG

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8.3. REISEUNTERLAGEN

Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

8.4. SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

 

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a.)soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b.) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch

a.) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b.) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

 

10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

11. RÜCKTRITT WEGEN NICHTEREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.

Ein Rücktritt ist spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

12. HINWEISE

France Fascination empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- sowie einer Reisegepäckversicherung. Für das Abhandenkommen von Reisegepäck übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die sonstigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass diejenige rechtlich wirksame Regelung angewandt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

 

14. RECHTSWAHL

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

15. VERMITTLERTÄTIGKEIT

Tritt France Fascination als Vermittler auf, so gelten für gegenseitige Ansprüche aus dem Reisevertrag die Reisebedingungen des entsprechenden Reiseveranstalters. Ansprüche des Reisenden im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den damit in Zusammenhang stehenden weiteren Verträgen bestehen daher ausschließlich gegenüber dem Reiseveranstalter. Für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

16. GERICHTSSTAND

16.1. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

16.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

16.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht

a.) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b.) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

FRANCE FASCINATION 

Johannesstr. 31
53881 Euskirchen

Tel. 02251/ 7938460

Fax. 02251/ 7938462

  

24h Notruf Nummer:

+49 152 56333501 

 

E-Mail: info@france-fascination.de 

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Montag - Freitag

08:00  - 12:00 Uhr

14:00  - 18:00 Uhr

 

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